FAQ - Häufig gestellte Fragen: 


Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen? 
Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen? 

 

Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger? 
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. In meinem Fall die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld. Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. 

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  Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen? 
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann Hilfestellung geben, wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird.  ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll.  eine Sache zu bewerten ist. ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll. der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes festgestellt werden soll. eine Rechnungsprüfung stattfinden soll. Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

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Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen? 
Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

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