Der Gutachter erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach dem Gesetz über die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen (JVEG) berechnet.

 

Stundenverrechnungssatz pro angefangene StundeEuro 65,00
Fahrtkostenerstattung pro gefahrenem kmEuro 0,30
Erstellung des schriftlichen Gutachtens
Stundenverrechnungssatz wie vorEuro 65,00
Materialaufwand pro SeiteEuro 0,50
pro erforderliches LichtbildEuro 2,00
pro Kopie FarbeEuro 2,00

Die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer liegt bei 19%



Bei jeder Auftragserteilung eines Privat- oder Schiedsgutachten erhält der/die Kunde/n eine Aufstellung wie vor über die voraussichtlichen Kosten für die Erstattung eines außergerichtlichen Gutachtens.

Natürlich werden alle anfallenden Kosten im Vorfeld besprochen.

 

Das JVEG zum anklicken – (Es öffnet sich ein neues Fenster, darin wird die PDF Datei JVEG.pdf geladen, zum direktdownload: Linke Maustaste -> Ziel speichern unter...)
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