Der Gutachter erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach dem Gesetz über die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen (JVEG) berechnet.
| Stundenverrechnungssatz pro angefangene Stunde | Euro 65,00 |
| Fahrtkostenerstattung pro gefahrenem km | Euro 0,30 |
| Erstellung des schriftlichen Gutachtens |
| Stundenverrechnungssatz wie vor | Euro 65,00 |
| Materialaufwand pro Seite | Euro 0,50 |
| pro erforderliches Lichtbild | Euro 2,00 |
| pro Kopie Farbe | Euro 2,00 |
Die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer liegt bei 19%
Bei jeder Auftragserteilung eines Privat- oder Schiedsgutachten erhält der/die Kunde/n eine Aufstellung wie vor über die voraussichtlichen Kosten für die Erstattung eines außergerichtlichen Gutachtens.
Natürlich werden alle anfallenden Kosten im Vorfeld besprochen.
Das JVEG zum anklicken – (Es öffnet sich ein neues Fenster, darin wird die PDF Datei JVEG.pdf geladen, zum direktdownload: Linke Maustaste -> Ziel speichern unter...)